Ermittlungsverfahren – Einordnung strafrechtlicher Vorverfahren im Rechtsschutz
Ein Ermittlungsverfahren ist das strafrechtliche Vorverfahren zur Klärung eines Anfangsverdachts. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung typischer Abläufe, rechtlicher Rahmenbedingungen und möglicher Einschränkungen im Rechtsschutz zur allgemeinen Information.
Einordnung des Ermittlungsverfahrens
Das Ermittlungsverfahren dient der Aufklärung eines strafrechtlichen Verdachts und wird in der Regel von Staatsanwaltschaft oder Polizei geführt. Es kann Maßnahmen wie Anhörungen, Beweiserhebungen oder Durchsuchungen umfassen. Der Rechtsschutz kann Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen abdecken, sofern strafrechtliche Verfahren vertraglich vom Versicherungsschutz umfasst sind.
Typische Anlässe und Verfahrensarten
Ermittlungsverfahren können aus unterschiedlichen Sachverhalten resultieren. Welche Konstellationen versichert sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten
- Einleitung nach Anzeige oder Anfangsverdacht
- Verfahren gegen Beschuldigte oder Beteiligte
Vertragliche Rahmenbedingungen im Rechtsschutz
Der Umfang des Versicherungsschutzes bei Ermittlungsverfahren wird durch vertragliche Regelungen bestimmt, etwa durch Deckungssummen, Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten.
- Begrenzung durch vereinbarte Deckungssummen
- Einfluss der Selbstbeteiligung
- Zeitliche Voraussetzungen für den Leistungsbeginn
Abgrenzungen und Einschränkungen
Nicht jedes Ermittlungsverfahren ist automatisch vom Rechtsschutz erfasst. Bestimmte Konstellationen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.
- Vertraglich definierte Ausschlüsse
- Einschränkungen bei vorsätzlichem Verhalten
- Abhängigkeit vom Verfahrensstadium
FAQ – Häufige Fragen
Was ist ein Ermittlungsverfahren?
Ein Ermittlungsverfahren ist das strafrechtliche Vorverfahren zur Prüfung eines Tatverdachts.
Sind Ermittlungsverfahren immer versichert?
Nein. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Wann greift der Rechtsschutz bei Ermittlungsverfahren?
Der Leistungsbeginn richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und dem Zeitpunkt des versicherten Ereignisses.