Vertragsrecht

Einordnung des Vertragsrechts

Vertragsrechtliche Streitigkeiten entstehen, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten aus einem Vertrag kommt. Der Rechtsschutz kann Kosten solcher Auseinandersetzungen abdecken, sofern der jeweilige Vertragsbereich vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Typische vertragliche Streitfälle

Konflikte im Vertragsrecht können verschiedene Vertragstypen betreffen. Welche Streitfälle versichert sind, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Streitigkeiten aus Kaufverträgen
  • Auseinandersetzungen über Dienstleistungen oder Reparaturen
  • Konflikte bei Rücktritt, Minderung oder Reklamation

Kaufvertrag
Privatrechtsschutz

Vertragliche Rahmenbedingungen im Rechtsschutz

Der Umfang des Versicherungsschutzes im Vertragsrecht wird durch verschiedene vertragliche Regelungen bestimmt, etwa durch Deckungssummen, Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten.

  • Begrenzung durch vereinbarte Deckungssummen
  • Einfluss der Selbstbeteiligung
  • Zeitliche Voraussetzungen für den Leistungsbeginn

Deckungssummen
Wartezeiten

Abgrenzungen und Einschränkungen

Nicht jede vertragliche Auseinandersetzung ist automatisch vom Rechtsschutz erfasst. Bestimmte Vertragsarten oder Konstellationen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.

  • Vertraglich definierte Ausschlüsse
  • Einschränkungen bei bestimmten Vertragstypen
  • Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses

Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was umfasst Vertragsrecht im Rechtsschutz?

Es bezieht sich auf rechtliche Streitigkeiten aus privaten Verträgen, sofern diese vertraglich vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Sind alle Verträge versichert?

Nein. Welche Vertragsarten eingeschlossen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Wann greift der Rechtsschutz bei Vertragsstreitigkeiten?

Der Leistungsbeginn richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und dem Zeitpunkt des versicherten Ereignisses.

Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden

Hinweis: Die Inhalte auf Kosten-Rechtsschutz.de dienen ausschließlich der allgemeinen Information und thematischen Einordnung. Sie stellen keine individuelle Beratung dar. Es gilt der rechtliche Hinweis im Footer.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über das zentrale Portal Kosten-Versicherung.de.

Affiliate-Hinweis: Einige Links können als Affiliate-Links ausgestaltet sein. Für Sie entstehen keine Mehrkosten.