Vertragsrecht – Unterstützung bei Streitigkeiten rund um Verträge
Der Privatrechtsschutz umfasst auch das Vertragsrecht. Er bietet Unterstützung bei Streitigkeiten aus privaten Verträgen wie Kauf-, Dienstleistungs- oder Werkverträgen.
1. Grundlagen des Vertragsrechts
Das Vertragsrecht umfasst Streitigkeiten, die aus privaten Verträgen entstehen. Dazu gehören alltägliche Situationen wie Reklamationen, mangelhafte Ware, nicht erbrachte Dienstleistungen oder widersprüchliche Vertragsauslegungen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt – je nach Tarif – bestimmte Kosten, sofern der Streit nach Vertragsbeginn entsteht und zum privaten Bereich gehört.
Weiterführender Verbundlink:
Kosten-Versicherung.de – Informationen zu Versicherungsarten
2. Welche Vertragsarten sind abgedeckt?
Je nach Tarif umfasst der Vertragsrechtsschutz häufig Streitigkeiten aus:
- Kaufverträgen (z. B. Möbel, Elektronik, Online-Bestellungen)
- Dienstleistungsverträgen (z. B. Handwerker, Reparaturen)
- Werkverträgen
- Reiseverträgen
- Verträgen über Abonnements oder Mitgliedschaften
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3. Für wen ist Vertragsrechtsschutz wichtig?
Vertragsrechtsschutz ist besonders relevant für:
- Haushalte mit häufigen Online- oder Ladenkäufen
- Personen, die regelmäßig Dienstleistungen beauftragen
- Kunden, die sich gegen mangelhafte Leistungserbringung absichern wollen
- Verbraucher, die umfangreiche Verträge abschließen
Weitere thematisch passende Bereiche:
4. Unterschiede im Versicherungsschutz
Tarife unterscheiden sich im Vertragsrechtsschutz vor allem durch:
- Umfang der versicherten Vertragsarten
- Höhe der Deckungssummen
- Regelungen zu Selbstbeteiligung
- Wartezeiten je Vertragsbereich
- Mediationsmöglichkeiten
Weitere interne Tarif-Themen:
5. FAQ – Häufige Fragen
Welche Vertragsarten sind versichert?
Typischerweise Kauf-, Dienstleistungs-, Werk- und Reiseverträge, abhängig vom Tarif.
Gilt der Schutz auch bei Online-Bestellungen?
In den meisten Tarifen ja, sofern der Fall unter die versicherten Vertragsarten fällt.
Gibt es Ausschlüsse im Vertragsrecht?
Ja, z. B. Verträge im beruflichen oder gewerblichen Bereich, sofern nicht versichert.