Strafrechtsschutz – Unterstützung bei bestimmten strafrechtlichen Vorwürfen
Der Strafrechtsschutz hilft bei der Verteidigung gegen bestimmte strafrechtliche Vorwürfe, sofern diese im Rahmen des Tarifs versichert sind.
1. Grundlagen des Strafrechtsschutzes
Der Strafrechtsschutz umfasst – je nach Tarif – bestimmte strafrechtliche Vorwürfe, insbesondere Fälle im Bereich der Fahrlässigkeit. Vorsätzliche Handlungen sind in der Regel ausgeschlossen.
Er übernimmt abhängig vom Tarif bestimmte Kosten wie gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten oder Sachverständigenkosten.
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2. Typische Leistungen im Strafrechtsschutz
Der genaue Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Tarif ab. Häufig versicherte Bereiche sind:
- Verfahren bei fahrlässigen Vorwürfen
- Unterstützung im Ermittlungsverfahren
- Bestimmte Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Verteidigungskosten im Rahmen versicherter Bereiche
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3. Für wen ist Strafrechtsschutz sinnvoll?
Strafrechtsschutz eignet sich für Personen, die im Alltag oder Berufsleben Situationen ausgesetzt sein können, in denen fahrlässige Vorwürfe entstehen:
- Fahrer im Straßenverkehr
- Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Tätigkeiten
- Personen in Berufen mit Verantwortung für andere
- Privatpersonen, bei denen unerwartete Vorwürfe nicht ausgeschlossen sind
Weitere Rechtsschutz-Bausteine:
4. Beiträge & Vertragsmerkmale
Die Beitragshöhe richtet sich u. a. nach Leistungsumfang, Selbstbeteiligung, beruflicher Tätigkeit und Vertragsmodell. Höhere Deckungssummen oder zusätzliche Bausteine können die Beiträge beeinflussen.
Tarifrelevante Themen:
5. FAQ – Häufige Fragen
Welche strafrechtlichen Vorwürfe sind versichert?
In der Regel fahrlässige Vorwürfe oder bestimmte Bereiche von Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren – abhängig vom Tarif.
Gibt es Ausschlüsse im Strafrechtsschutz?
Ja, insbesondere vorsätzliche Handlungen. Details stehen im Tarif.
Lohnt sich Strafrechtsschutz?
Für Personen, die fahrlässige Vorwürfe nicht ausschließen können, kann er hilfreich sein.