Selbstbeteiligung

1. Grundlagen der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist ein vereinbarter Eigenanteil, den Versicherte bei Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung zahlen. Sie gilt pro Versicherungsfall oder – je nach Tarif – pro Jahr.

Eine höhere Selbstbeteiligung senkt meist den Beitrag, während Tarife ohne Eigenanteil höhere Beiträge aufweisen.

Weiterführender Verbundlink:
Kosten-Versicherung.de – Informationen zu Versicherungsarten

2. Welche Kosten sind betroffen?

Die Selbstbeteiligung wirkt sich auf jene Kosten aus, die durch die Versicherung reguliert werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Anwaltsgebühren nach gesetzlichen Vorgaben
  • Gerichtskosten
  • Sachverständigen- und Zeugenkosten
  • Mediationskosten, sofern im Tarif enthalten

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3. Für wen ist Selbstbeteiligung sinnvoll?

Eine Selbstbeteiligung kann geeignet sein für:

  • Personen mit geringem Risiko für häufige Rechtsstreitigkeiten
  • Versicherte, die Beiträge reduzieren möchten
  • Haushalte, die den Eigenanteil finanziell gut tragen können
  • Personen, die nur selten rechtliche Unterstützung benötigen

Weitere Bausteine im Rechtsschutz:

4. Einfluss auf Beitrag & Vertragsmodell

Die Selbstbeteiligung ist ein zentraler Faktor für die Beitragshöhe. Typische Modelle:

  • feste Selbstbeteiligung pro Fall (z. B. 150 Euro)
  • prozentuale Selbstbeteiligung in bestimmten Bereichen
  • gestaffelte Modelle mit wachsender oder sinkender Eigenbeteiligung
  • Tarife mit „Belohnung“, wenn über Jahre keine Fälle eingereicht werden

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5. FAQ – Häufige Fragen

Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung auf den Beitrag aus?

Höhere Selbstbeteiligungen führen meist zu niedrigeren Beiträgen, während Tarife ohne Eigenanteil teurer sind.

Gilt die Selbstbeteiligung immer pro Fall?

In vielen Tarifen ja, einige Anbieter nutzen jedoch Jahresmodelle oder Sonderregelungen.

Lohnt sich ein Tarif ohne Selbstbeteiligung?

Das hängt vom individuellen Risiko ab. Wer häufiger rechtliche Unterstützung benötigt, kann davon profitieren.

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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025