Mobbing-Konflikte

Einordnung von Mobbing-Konflikten

Mobbing-Konflikte entstehen durch wiederholte Verhaltensweisen, die als belastend oder benachteiligend empfunden werden. Der Rechtsschutz kann Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen abdecken, sofern arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mobbing vertraglich vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Typische Konfliktkonstellationen

Mobbingbezogene Auseinandersetzungen können unterschiedliche Formen annehmen. Welche Konstellationen versichert sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Wiederholte Benachteiligungen oder Ausgrenzungen
  • Belastende Konflikte im Team oder mit Vorgesetzten
  • Zusammenhang mit Abmahnungen oder Kündigungen

Abmahnung
Kündigungsschutz

Vertragliche Rahmenbedingungen im Rechtsschutz

Der Umfang des Versicherungsschutzes bei Mobbing-Konflikten wird durch vertragliche Regelungen bestimmt, etwa durch Deckungssummen, Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten.

  • Begrenzung durch vereinbarte Deckungssummen
  • Einfluss der Selbstbeteiligung
  • Zeitliche Voraussetzungen für den Leistungsbeginn

Deckungssummen
Wartezeiten

Abgrenzungen und Einschränkungen

Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist automatisch vom Rechtsschutz erfasst. Bestimmte Konstellationen oder Zeitpunkte können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.

  • Vertraglich definierte Ausschlüsse
  • Einschränkungen bei vorsätzlichem Verhalten
  • Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Konfliktbeginns

Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Mobbing-Konflikte im arbeitsrechtlichen Sinn?

Sie bezeichnen wiederholte belastende Verhaltensweisen im Arbeitsumfeld, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können.

Sind Mobbing-Konflikte immer versichert?

Nein. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wann greift der Rechtsschutz bei Mobbing-Konflikten?

Der Leistungsbeginn richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und dem Zeitpunkt des versicherten Ereignisses.

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