Leistungsumfang

Einordnung des Leistungsumfangs

Der Leistungsumfang legt fest, welche Kostenarten und rechtlichen Auseinandersetzungen von der Rechtsschutzversicherung erfasst werden können. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die vertraglich vereinbarten Leistungsbausteine.

Typische Leistungsbestandteile

Der konkrete Leistungsumfang kann je nach Tarif variieren. Häufig sind bestimmte Kostenarten oder Verfahrensschritte Bestandteil des Versicherungsschutzes.

  • Anwalts- und Beratungskosten
  • Gerichts- und Verfahrenskosten
  • Kosten für Sachverständige oder Gutachten

Rechtsschutzversicherung
Strafrechtsschutz

Zusammenspiel mit Vertragsregelungen

Der Leistungsumfang steht im Zusammenhang mit weiteren vertraglichen Regelungen wie Deckungssummen, Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten.

  • Begrenzung durch vereinbarte Deckungssummen
  • Einfluss der Selbstbeteiligung auf die Kostenübernahme
  • Zeitliche Voraussetzungen für den Leistungsbeginn

Deckungssummen
Selbstbeteiligung

Abgrenzungen und Einschränkungen

Nicht jeder rechtliche Sachverhalt ist automatisch vom Leistungsumfang erfasst. Bestimmte Rechtsgebiete, Kostenarten oder Konstellationen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.

  • Vertraglich definierte Ausschlüsse
  • Einschränkungen bei bestimmten Verfahren
  • Abhängigkeit vom Streit- oder Schadenzeitpunkt

Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was beschreibt der Leistungsumfang im Rechtsschutz?

Er legt fest, welche Kostenarten und Rechtsbereiche im Rahmen der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein können.

Ist der Leistungsumfang bei allen Tarifen gleich?

Nein. Der Leistungsumfang kann je nach Tarif und Versicherungsbedingungen unterschiedlich ausgestaltet sein.

Wo ist der Leistungsumfang geregelt?

Der Leistungsumfang ist vertraglich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegt.

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