Kündigungsschutz

1. Grundlagen des Kündigungsschutzes

Kündigungsschutz dient dazu, Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten oder fehlerhaften Kündigungen zu schützen. Dabei spielt das Kündigungsschutzgesetz eine zentrale Rolle. Es definiert Fristen, formale Anforderungen und Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen können.

Konflikte entstehen häufig durch Streit über Kündigungsgründe, Abmahnungen, Fristen oder Sozialauswahl.

Weiterführender Verbundlink:
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2. Welche Fälle sind versichert?

Der Berufsrechtsschutz deckt – je nach Tarif – unter anderem folgende Streitfälle ab:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung
  • Unterstützung bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage
  • Anfechtung wegen fehlerhafter Sozialauswahl
  • Streitigkeiten über Kündigungsfristen
  • rechtliche Bewertung einer vorangegangenen Abmahnung

Typische Ausschlüsse:

  • Streitfälle, die vor Versicherungsbeginn entstanden
  • Konflikte im selbstständigen oder gewerblichen Bereich
  • Nicht arbeitsrechtliche Kündigungen (z. B. Vereinsrecht)

Relevante interne Links:

3. Für wen ist Kündigungsschutz sinnvoll?

Besonders hilfreich ist dieser Schutz für Personen, die:

  • eine Kündigung erhalten haben oder eine solche erwarten
  • Unsicherheiten über ihre Rechte und Pflichten haben
  • eine Prüfung der Kündigungsgründe benötigen
  • Schritte gegen eine unberechtigte Kündigung einleiten möchten

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4. Unterschiede in den Tarifen

Tarife variieren besonders in folgenden Punkten:

  • Umfang der arbeitsrechtlichen Leistungen
  • Deckungssummen für Kündigungsschutzverfahren
  • Regelungen zur Selbstbeteiligung
  • Mediationsangebote bei arbeitsrechtlichen Konflikten
  • Unterstützung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren

Weitere interne Tarif-Themen:

5. FAQ – Häufige Fragen

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Zum Beispiel bei fehlender Begründung, nicht eingehaltenen Fristen oder fehlerhafter Sozialauswahl.

Hilft der Rechtsschutz bei einer Kündigungsschutzklage?

Viele Tarife übernehmen die Kosten für Beratung und gerichtliche Verfahren.

Muss vorher eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist eine Abmahnung meist erforderlich.

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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025