Familienrecht

Einordnung des Familienrechts

Familienrechtliche Streitigkeiten entstehen im Zusammenhang mit persönlichen Lebensverhältnissen innerhalb der Familie. Der Rechtsschutz kann Kosten solcher Auseinandersetzungen abdecken, sofern diese Rechtsbereiche vertraglich vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Typische familienrechtliche Streitfälle

Konflikte im Familienrecht können unterschiedliche Lebenssituationen betreffen. Welche Streitfälle versichert sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Trennung und Scheidung
  • Unterhalts- und Sorgerechtsfragen
  • Regelungen zu Umgang und elterlicher Sorge

Privatrechtsschutz
Rechtsschutzversicherung

Vertragliche Rahmenbedingungen im Rechtsschutz

Der Umfang des Versicherungsschutzes im Familienrecht wird durch verschiedene vertragliche Regelungen bestimmt, etwa durch Deckungssummen, Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten.

  • Begrenzung durch vereinbarte Deckungssummen
  • Einfluss der Selbstbeteiligung
  • Zeitliche Voraussetzungen für den Leistungsbeginn

Deckungssummen
Wartezeiten

Abgrenzungen und Einschränkungen

Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung ist automatisch vom Rechtsschutz erfasst. Bestimmte Verfahren oder Konstellationen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.

  • Vertraglich definierte Ausschlüsse
  • Einschränkungen bei bestimmten Verfahrensarten
  • Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Streitbeginns

Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was umfasst Familienrecht im Rechtsschutz?

Es bezieht sich auf rechtliche Streitigkeiten aus familiären Lebensverhältnissen, sofern diese vertraglich vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Sind Scheidungen immer versichert?

Nein. Der Umfang des Versicherungsschutzes im Familienrecht richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wann greift der Rechtsschutz bei familienrechtlichen Streitigkeiten?

Der Leistungsbeginn richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und dem Zeitpunkt des versicherten Ereignisses.

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