Deckungssummen – finanzieller Rahmen der Rechtsschutzversicherung
Deckungssummen legen fest, bis zu welchem Betrag eine Rechtsschutzversicherung Kosten für Anwälte, Gerichte oder Sachverständige übernimmt.
1. Grundlagen zu Deckungssummen
Die Deckungssumme bestimmt, wie weit die Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung im Versicherungsfall reicht. Je nach Tarif gilt eine feste Summe je Fall, je Jahr oder unbegrenzter Schutz bis zu vertraglichen Höchstgrenzen.
Einige Versicherer bieten weltweiten Schutz mit abweichenden Summen oder Obergrenzen für einzelne Rechtsbereiche.
Weiterführender Verbundlink:
Kosten-Versicherung.de – Informationen zu Versicherungsarten
2. Welche Kosten werden abgedeckt?
Deckungssummen gelten üblicherweise für:
- Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Gerichtskosten
- Sachverständigen- und Zeugenkosten
- Mediationsverfahren, sofern im Tarif enthalten
- Kosten im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen
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3. Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Die Wahl der Deckungssumme hängt von der persönlichen Situation ab. Sinnvoll können sein:
- hohe Summen bei komplexen Streitigkeiten wie Arbeitsrecht oder Mietrecht
- erweiterte Deckung im Verkehrsrecht aufgrund möglicher Unfallfolgen
- Tarife mit weltweitem Schutz für Vielreisende
- Tarife ohne Jahresobergrenzen für Personen mit erhöhtem Risiko für Rechtsstreitigkeiten
Weitere Bausteine im Rechtsschutz:
4. Einfluss auf Beitrag & Vertragsgestaltung
Höhere Deckungssummen wirken sich in der Regel auf die Beitragshöhe aus. Auch Selbstbeteiligung, Tarifmodell und Leistungsbereiche beeinflussen die Kosten.
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5. FAQ – Häufige Fragen
Wie hoch sollte die Deckungssumme mindestens sein?
Viele Tarife bieten ab etwa 250.000 Euro pro Fall an. Höhere oder unbegrenzte Summen können sinnvoll sein, abhängig vom persönlichen Risiko.
Gibt es Tarife ohne feste Obergrenzen?
Einige Anbieter bieten unbegrenzte Deckung, teilweise mit Einschränkungen bei bestimmten Rechtsbereichen oder im Ausland.
Gelten im Ausland andere Summen?
Ja, viele Tarife sehen separate Höchstgrenzen für internationale Streitigkeiten vor.