Ausschlüsse

Einordnung von Ausschlüssen

Ausschlüsse definieren Sachverhalte, bei denen keine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung erfolgt. Sie sind fester Bestandteil der Versicherungsbedingungen und dienen der klaren Abgrenzung des versicherten Leistungsumfangs.

Typische Ausschlussbereiche

Ausschlüsse können unterschiedliche rechtliche Bereiche betreffen. Welche Sachverhalte ausgeschlossen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

  • Vorsätzlich verursachte Rechtsverstöße
  • Bestimmte strafrechtliche Vorwürfe
  • Streitigkeiten mit engem zeitlichen Bezug zum Vertragsbeginn

Strafrechtsschutz
Rechtsschutzversicherung

Zusammenspiel mit weiteren Vertragsregelungen

Ausschlüsse wirken nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit weiteren vertraglichen Regelungen wie Deckungssummen, Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten.

  • Abhängigkeit von vereinbarten Deckungssummen
  • Bezug zu Selbstbeteiligungen
  • Verbindung zu zeitlichen Voraussetzungen

Deckungssummen
Wartezeiten

Abgrenzungen und Besonderheiten

Auch bei bestehenden Ausschlüssen können Ausnahmen oder besondere Regelungen vorgesehen sein. Maßgeblich sind stets die individuellen Versicherungsbedingungen.

  • Vertraglich geregelte Sonderfälle
  • Abhängigkeit vom konkreten Streitfall
  • Unterschiede je Rechtsgebiet

Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Ausschlüsse im Rechtsschutz?

Sie bezeichnen Sachverhalte oder Verfahren, für die keine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung vorgesehen ist.

Gelten Ausschlüsse für alle Rechtsbereiche?

Nein. Ausschlüsse können je nach Rechtsgebiet und vertraglicher Regelung unterschiedlich ausgestaltet sein.

Wo sind Ausschlüsse geregelt?

Ausschlüsse sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen vertraglich festgelegt.

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