Arbeitsvertrag

Einordnung des Arbeitsvertrags

Arbeitsvertragliche Streitigkeiten entstehen, wenn Auslegung, Wirksamkeit oder Einhaltung einzelner Vertragsregelungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber strittig sind. Der Rechtsschutz kann Kosten solcher Auseinandersetzungen abdecken, sofern arbeitsrechtliche Sachverhalte vertraglich vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Typische Streitpunkte im Arbeitsvertrag

Konflikte im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen können unterschiedliche Vertragsbestandteile betreffen. Welche Streitpunkte versichert sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Vergütung, Arbeitszeit und Überstundenregelungen
  • Urlaubsansprüche und Freistellungen
  • Vertragsänderungen und Zusatzvereinbarungen

Abmahnung
Kündigungsschutz

Vertragliche Rahmenbedingungen im Rechtsschutz

Der Umfang des Versicherungsschutzes bei arbeitsvertraglichen Streitigkeiten wird durch vertragliche Regelungen bestimmt, etwa durch Deckungssummen, Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten.

  • Begrenzung durch vereinbarte Deckungssummen
  • Einfluss der Selbstbeteiligung
  • Zeitliche Voraussetzungen für den Leistungsbeginn

Deckungssummen
Wartezeiten

Abgrenzungen und Einschränkungen

Nicht jede arbeitsvertragliche Auseinandersetzung ist automatisch vom Rechtsschutz erfasst. Bestimmte Konstellationen oder Zeitpunkte können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.

  • Vertraglich definierte Ausschlüsse
  • Einschränkungen bei vorsätzlichem Verhalten
  • Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was umfasst Arbeitsvertragsrecht im Rechtsschutz?

Es bezieht sich auf rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit arbeitsvertraglichen Regelungen, sofern diese vertraglich vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Sind alle Vertragsklauseln versichert?

Nein. Welche Klauseln und Streitpunkte eingeschlossen sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wann greift der Rechtsschutz bei arbeitsvertraglichen Streitigkeiten?

Der Leistungsbeginn richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und dem Zeitpunkt des versicherten Ereignisses.

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