Wartezeiten

Einordnung von Wartezeiten

Wartezeiten sind vertraglich festgelegte Zeiträume, in denen für bestimmte Rechtsgebiete noch kein Versicherungsschutz besteht. Sie sollen sicherstellen, dass nur zukünftige, unvorhergesehene Streitfälle vom Versicherungsschutz erfasst werden.

Typische Anwendungsbereiche

Wartezeiten kommen häufig bei bestimmten Rechtsgebieten zum Einsatz. Ob und in welchem Umfang sie vorgesehen sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Arbeitsrechtliche und mietrechtliche Streitigkeiten
  • Vertragsrechtliche Auseinandersetzungen
  • Bestimmte private Rechtsbereiche

Berufsrechtsschutz
Mieterrechtsschutz

Zusammenspiel mit Vertragsregelungen

Wartezeiten wirken nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit weiteren vertraglichen Regelungen wie Deckungssummen, Ausschlüssen oder dem Leistungsumfang.

  • Abhängigkeit vom Vertragsbeginn
  • Bezug zu versicherten Rechtsgebieten
  • Vertraglich definierte Leistungsvoraussetzungen

Deckungssummen
Leistungsumfang

Abgrenzungen und Besonderheiten

Nicht jeder rechtliche Streitfall unterliegt einer Wartezeit. In einigen Fällen kann der Versicherungsschutz sofort greifen oder gesondert geregelt sein.

  • Unterschiede je Rechtsgebiet
  • Abhängigkeit vom Streitzeitpunkt
  • Vertraglich geregelte Ausnahmen

Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Wartezeit im Rechtsschutz?

Sie bezeichnet den Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem für bestimmte Rechtsbereiche noch kein Versicherungsschutz besteht.

Gelten Wartezeiten für alle Rechtsgebiete?

Nein. Ob Wartezeiten vorgesehen sind, hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet und den Versicherungsbedingungen ab.

Ab wann zählt der Beginn der Wartezeit?

Der Beginn der Wartezeit richtet sich nach dem vertraglich festgelegten Versicherungsbeginn.

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