Selbstbeteiligung

Einordnung der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist der Teil der Kosten eines Rechtsschutzfalls, den Versicherte selbst übernehmen. Sie ist vertraglich festgelegt und kann je nach Tarif und Leistungsbereich unterschiedlich ausgestaltet sein.

Typische Ausgestaltungen

Die Höhe und Struktur der Selbstbeteiligung können je nach Versicherungsvertrag variieren. Maßgeblich sind stets die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Fester Betrag pro Versicherungsfall
  • Prozentuale Beteiligung bis zu einer Obergrenze
  • Unterschiedliche Eigenanteile je Rechtsgebiet

Rechtsschutzversicherung
Leistungsumfang

Zusammenspiel mit weiteren Vertragsregelungen

Die Selbstbeteiligung steht im Zusammenhang mit weiteren vertraglichen Regelungen wie Deckungssummen, Ausschlüssen oder Leistungsvoraussetzungen.

  • Einfluss der Deckungssumme auf die Kostenverteilung
  • Abhängigkeit von versicherten Rechtsgebieten
  • Vertraglich definierte Leistungsvoraussetzungen

Deckungssummen
Ausschlüsse

Abgrenzungen und Auswirkungen

Auch bei vereinbarter Selbstbeteiligung können zusätzliche Einschränkungen bestehen. Bestimmte Kostenarten oder Verfahren können gesondert geregelt sein.

  • Eigenanteile bei mehreren Verfahren
  • Einschränkungen bei besonderen Konstellationen
  • Vertraglich geregelte Sonderfälle

Wartezeiten

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Selbstbeteiligung im Rechtsschutz?

Sie bezeichnet den Kostenanteil, den Versicherte bei einem Rechtsschutzfall selbst übernehmen.

Ist eine Selbstbeteiligung verpflichtend?

Ob eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Kann sich die Selbstbeteiligung ändern?

Änderungen der Selbstbeteiligung sind abhängig von den vertraglichen Regelungen und möglichen Tarifänderungen.

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