Deckungssummen

Einordnung von Deckungssummen

Die Deckungssumme beschreibt den maximalen Betrag, bis zu dem eine Rechtsschutzversicherung Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen übernehmen kann. Sie stellt eine vertraglich festgelegte Obergrenze dar und gilt je nach Tarif pro Fall, pro Jahr oder für bestimmte Leistungsbereiche.

Typische Ausgestaltungen

Deckungssummen können je nach Tarif unterschiedlich ausgestaltet sein. Maßgeblich ist stets die vertragliche Regelung in den Versicherungsbedingungen.

  • Begrenzung pro Versicherungsfall
  • Gesamtbegrenzung pro Versicherungsjahr
  • Unterschiedliche Summen je Rechtsgebiet

Rechtsschutzversicherung
Leistungsumfang

Zusammenspiel mit weiteren Vertragsregelungen

Die Deckungssumme wirkt nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit weiteren Vertragsbestandteilen. Dazu zählen unter anderem Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse oder vertragliche Voraussetzungen.

  • Einfluss der Selbstbeteiligung auf die Kostenübernahme
  • Abhängigkeit von versicherten Rechtsgebieten
  • Bezug zu vertraglich geregelten Leistungsvoraussetzungen

Selbstbeteiligung
Ausschlüsse

Abgrenzungen und Begrenzungen

Auch bei vereinbarter Deckungssumme können Einschränkungen bestehen. Bestimmte Kostenarten oder Verfahrenskonstellationen können ausgeschlossen oder gesondert begrenzt sein.

  • Begrenzung einzelner Kostenarten
  • Einschränkungen bei besonderen Verfahren
  • Vertraglich definierte Sonderregelungen

Wartezeiten

FAQ – Häufige Fragen

Was bezeichnet die Deckungssumme im Rechtsschutz?

Sie gibt den maximalen Betrag an, bis zu dem Kosten im Rahmen der Rechtsschutzversicherung übernommen werden können.

Gilt eine Deckungssumme immer pro Fall?

Das hängt von der vertraglichen Regelung ab. Die Begrenzung kann pro Fall, pro Jahr oder für bestimmte Leistungsbereiche gelten.

Kann eine Deckungssumme unbegrenzt sein?

Ob und in welcher Form hohe oder unbegrenzte Deckungssummen vorgesehen sind, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

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