Nebenklage

Einordnung der Nebenklage

Die Nebenklage ist ein rechtliches Instrument, das es Opfern bestimmter Straftaten erlaubt, sich dem Strafverfahren gegen den Beschuldigten anzuschließen. Ziel ist die Wahrnehmung eigener Rechte innerhalb des Verfahrens. Der Rechtsschutz kann Kosten im Zusammenhang mit einer Nebenklage abdecken, sofern diese vertraglich vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Typische Anwendungsfälle

Eine Nebenklage kommt nur bei bestimmten Straftaten in Betracht. Welche Konstellationen versichert sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Körperverletzungs- und Gewaltdelikte
  • Sexual- oder Freiheitsdelikte
  • Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Strafverfahren
Strafrechtsschutz

Vertragliche Rahmenbedingungen im Rechtsschutz

Der Umfang des Versicherungsschutzes bei Nebenklagen wird durch vertragliche Regelungen bestimmt, etwa durch Deckungssummen, Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten.

  • Begrenzung durch vereinbarte Deckungssummen
  • Einfluss der Selbstbeteiligung
  • Zeitliche Voraussetzungen für den Leistungsbeginn

Deckungssummen
Wartezeiten

Abgrenzungen und Einschränkungen

Nicht jede Beteiligung als Nebenkläger ist automatisch vom Rechtsschutz erfasst. Bestimmte Voraussetzungen oder Konstellationen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.

  • Vertraglich definierte Ausschlüsse
  • Einschränkungen je nach Deliktart
  • Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Verfahrensbeginns

Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was ist eine Nebenklage?

Die Nebenklage ermöglicht es Geschädigten bestimmter Straftaten, sich aktiv an einem Strafverfahren zu beteiligen.

Ist eine Nebenklage immer versichert?

Nein. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wann greift der Rechtsschutz bei einer Nebenklage?

Der Leistungsbeginn richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und dem Zeitpunkt des versicherten Ereignisses.

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