Ordnungswidrigkeiten

Einordnung von Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige, aber nicht strafbare Handlungen, die überwiegend mit Bußgeldern geahndet werden. Sie treten häufig im Straßenverkehr, aber auch in anderen Lebensbereichen auf. Der Rechtsschutz kann Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen abdecken, sofern ordnungswidrigkeitsrechtliche Verfahren vertraglich vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Typische Anwendungsbereiche

Ordnungswidrigkeiten können in unterschiedlichen Rechtsbereichen auftreten. Welche Konstellationen versichert sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Verstöße gegen Verkehrs- und Parkvorschriften
  • Ruhestörungen oder Lärmbelästigungen
  • Verstöße gegen Ordnungsvorschriften

Bussgelder
Verkehrsrechtsschutz

Vertragliche Rahmenbedingungen im Rechtsschutz

Der Umfang des Versicherungsschutzes bei Ordnungswidrigkeiten wird durch vertragliche Regelungen bestimmt, etwa durch Deckungssummen, Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten.

  • Begrenzung durch vereinbarte Deckungssummen
  • Einfluss der Selbstbeteiligung
  • Zeitliche Voraussetzungen für den Leistungsbeginn

Deckungssummen
Wartezeiten

Abgrenzungen und Einschränkungen

Nicht jedes Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit ist automatisch vom Rechtsschutz erfasst. Bestimmte Konstellationen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.

  • Ausschlüsse bei vorsätzlichen Verstößen
  • Einschränkungen je nach Deliktart
  • Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Verstoßes

Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Ordnungswidrigkeiten?

Ordnungswidrigkeiten sind geringere Rechtsverstöße, die nicht als Straftaten gelten und meist mit Bußgeldern geahndet werden.

Sind Ordnungswidrigkeiten immer versichert?

Nein. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wann greift der Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten?

Der Leistungsbeginn richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und dem Zeitpunkt des versicherten Ereignisses.

Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden

Hinweis: Die Inhalte auf Kosten-Rechtsschutz.de dienen ausschließlich der allgemeinen Information und thematischen Einordnung. Sie stellen keine individuelle Beratung dar. Es gilt der rechtliche Hinweis im Footer.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über das zentrale Portal Kosten-Versicherung.de.

Affiliate-Hinweis: Einige Links können als Affiliate-Links ausgestaltet sein. Für Sie entstehen keine Mehrkosten.