Kündigungsschutz

Einordnung des Kündigungsschutzes

Kündigungsschutzrechtliche Streitigkeiten entstehen, wenn die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich überprüft wird. Der Rechtsschutz kann Kosten solcher Auseinandersetzungen abdecken, sofern arbeitsrechtliche Verfahren vertraglich vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Typische Streitkonstellationen

Kündigungsschutzverfahren können unterschiedliche Sachverhalte betreffen. Welche Konstellationen vom Versicherungsschutz erfasst sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Ordentliche und außerordentliche Kündigungen
  • Form- und Fristfragen
  • Zusammenhang mit Abmahnungen oder Vertragsinhalten

Abmahnung
Arbeitsvertrag

Vertragliche Rahmenbedingungen im Rechtsschutz

Der Umfang des Versicherungsschutzes im Kündigungsschutz wird durch vertragliche Regelungen bestimmt, etwa durch Deckungssummen, Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten.

  • Begrenzung durch vereinbarte Deckungssummen
  • Einfluss der Selbstbeteiligung
  • Zeitliche Voraussetzungen für den Leistungsbeginn

Deckungssummen
Wartezeiten

Abgrenzungen und Einschränkungen

Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Kündigung ist automatisch vom Rechtsschutz erfasst. Bestimmte Konstellationen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.

  • Vertraglich definierte Ausschlüsse
  • Einschränkungen bei vorsätzlichem Verhalten
  • Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Kündigungszugangs

Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was umfasst Kündigungsschutz im Rechtsschutz?

Er bezieht sich auf rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese vertraglich vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Ist jede Kündigung versichert?

Nein. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wann greift der Rechtsschutz bei Kündigungsschutzverfahren?

Der Leistungsbeginn richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und dem Zeitpunkt des versicherten Ereignisses.

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